Schülerforum


Themen-übersicht  |  Suche
 AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 Annabelle
Datum:
 16.01.2016 18:47
Fach:
 Allgemein

Guten Abend

Ich bin glaube ich etwas zu alt für dieses Forum, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

Ich werde am Februar meine erste Stelle haben (Stundenlohn). Dieses Jahr werde ich 21, das heisst ich bin dann ja AHV-beitragspflichtig.

Nun ist das leider alles recht kompliziert. Ich habe die SVA-Seiten durchgelesen, aber eindeutige Antworten finde ich ehrlich gesagt nicht.

Da ich Student bin, muss ich nur die 478.- Pflichtbeitrag an die Ausgleichskasse bezahlen. Auf der Website steht "Bei einem Bruttojahreseinkommen ab CHF 4667.00 entfällt der Pflichtbeitrag ganz" - ich verdiene (deutlich) mehr als 5'000 im Jahr. Zähle ich trotzdem noch als Nichterwerbstätig, auch wenn ich so viel verdiene, dass ich über diesen Betrag von 46667 komme?

Und dann steht da auch, bei kleineren Jobs ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, mich anzumelden, wenn ich nicht darauf bestehe. Gleichzeitig steht auch, dass jeder Franken angemeldet werden muss? Soll ich denn darauf bestehen, dass man mich anmeldet oder eher nicht?

Bin dankbar für alle Hinweise!
Annabelle

 Re: AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 lynggs (Profil)
Datum:
 16.01.2016 21:35
Fach:
 Allgemein

(Vorbemerkung:Du bist nicht ab 21 AHV-Pflichtig sondern bereits ab 18.)

Dein Arbeitgeber wird dich automatisch anmelden. Du siehst dann (auch zur Kontrolle) auf der 1. Lohnabrechung den AHV-Abzug. Dann musst du dich beim Arbeitgeber informieren, in welche Ausgleichskasse er einzahlt. Es empfiehlt sich, nach 1-2 Jahren einmal bei der Ausgleichkasse einen Kontoauszug anzufordern zur Kontrolle, ob der Arbeitgeber den abgezogenen Beitrag auch tatsächlich an die AHV überweist, das tun leider nicht alle. Bewahre auch alle Lohnabrechungen auf damit du den Abzug auch im Alter von 65 Jahren noch nachweisen kannst. Die Aufbewahrungsdauer kannst du reduzieren mit regelmässigen Kontenauszugsanforderungen, z.B. alle 10 Jahre. Dann diese Auszüge aufbewahren. Man ist eben auch nach Jahrzehnten vielseitig beweispflichtig wenn dann die Rente festgelegt wird.
Der Nachweis von AHV-Beiträgen ist auch entscheidend für die Festlegung einer Invalidenrente wenn du invalid werden solltest.
Überlege auch den Versicherungsbedarf für den Fall, dass du längere Zeit krank bist (Krankentaggeld, leider recht teuer). Im Arbeitsvertrag steht die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Bei deinem recht hohen Einkommen sollten auch Einlagen in die Pensionskasse abgezogen werden (BVG-Gesetz). Auch das musst du kontrollieren und dir die Adresse der Pensionskasse notieren. Auch die Pensionskasse zahlt eine Invalidenrente.
Für kleine Einkommensbeträge kann man sich dafür von der AHV-Beitragspflicht befreien lassen. Da füllt man ein Formular aus, das dann wohl der Arbeitgeber an die AHV senden muss, ich weiss es nicht genau.
Generell. Bei der AHV ist das wichtigste, dass allle betragspflichtigen Jahre vollständig eingezahlt sind, denn fehlende Jahre führen zu starken Rentenkürzungen.

Viel Glück beim Studium
LG von lynggs

 Re: AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 Annabelle
Datum:
 18.01.2016 20:49
Fach:
 Allgemein

Hallo lynggs

Danke für deine Antwort! Das ist ja alles schrecklich kompliziert. Ich sehe mich schon ohne Geld auskommen müssen o.O

Ja, du hast natürlich Recht, ich hab mich nicht präzise ausgedrückt ;) Aber von 18 bis jetzt hab ich nie gearbeitet und musste deswegen nie was abgeben. Jetzt mit 21 muss ich so oder so in die Ausgleichskasse einzahlen.

Ich habe mich nochmal informiert und glaube ich habe das langsam verstanden. Ich muss als Student egal wie viel ich verdiene einfach die 478.- pro Jahr zahlen. Wenn ich über 4667.- pro Jahr verdiene, habe ich das schon durch die Abgaben gedeckt, die mein Arbeitgeber (hoffentlich) direkt zahlt. Wenn ich weniger als die 4667.- verdiene, zahle ich den Rest noch selber drauf.

Also ca. 7000 im Jahr ist jetzt nicht wirklich viel, pro Monat ist das nicht mal mein Zimmer ^^
Lohnfortzahlung hab ich glaubs nicht, weil ich im Stundenlohn angestellt bin und flexibel arbeite. Wenn ich krank bin, kriege ich einfach nichts. Hab ich das Gefühl. Das ist alles etwas inoffiziell, einen Arbeitsvertrag habe ich gar nicht...

In die Pensionskasse muss man erst ab irgendwas über 20'000 im Jahr einzahlen. Wie das bei niedrigen Löhnen funktioniert, habe ich noch nicht ganz verstanden. Ich glaube aber, dass das gar nicht möglich ist.

Was ich aber noch nicht begreife: muss mein Arbeitgeber mich denn jetzt anmelden oder muss er nur, wenn ich unbedingt will? Und soll ich das wollen oder nicht? Also es spielt für mich irgendwie keine grosse Rolle, ob ich jetzt von meinem Stundenlohn direkt was abgezogen kriege oder ob ich das am Ende des Jahres en bloc zahle ist doch egal?

Danke!!
Annabelle

 Re: AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 lynggs (Profil)
Datum:
 19.01.2016 07:12
Fach:
 Allgemein

Meines Wissens sind alle Löhne AHV-Abgabepflichtig ausser bei den schon erwähnten per Formular abgewählten Kleinverdiensten. Du würdest also Schwarzarbeit leisten und könntest in ein Gerichtsverfahren hineinschlittern was für deine zukünftige Laufbahn als Akademikerin nicht gerade förderlich wäre. Wenn du keinen Arbeitsvertrag hast, verlierst du jeglichen sozialen Schutz als Arbeitnehmerin für den viele Jahrzehnte gekämpft wurde. Du wirst dann wohl auch noch Steuerhinterziehung machen müssen damit der Schwindel mit der Schwarzarbeit nicht auffliegt.

 Re: AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 Annabelle
Datum:
 20.01.2016 08:54
Fach:
 Allgemein

Also im Internet finde ich das hier:

"Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder "Bagatelllöhne".

[b]Bei Entgelten, die 2 300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Beitragspflichtigen erhoben. Der Grenzbetrag bezieht sich auf die reinen Entgelte[/b]"

Ich verdiene mehr als das, von dem her ist das klar, aber wie wäre es unter 2300?

Na, ich arbeite bei einer Bekannten. Die wird mich schon fair genug behandeln, auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag habe. Und sonst gehe ich - ich habe ja auch nichts unterschrieben ;)

 Re: AHV-Anmeldung etc.
Autor:
 lynggs (Profil)
Datum:
 23.01.2016 09:22
Fach:
 Allgemein

das ist trotzdem Schwarzarbeit.


Hilfreiche Lerntipps